Everhardus der Vryge führte das Freigrafenamt seines Vaters Sybertus fort und ist zwischen 1342 und 1359 urkundlich belegt.
Seine Ehe mit der namentlich nicht überlieferten Tochter des Freigrafen Cord von Vrylinghausen verband zwei freie Höfe und zwei Familien, die im Bochumer Gerichtswesen hervorgetreten waren. Die Folge ordnet diese Verbindung in die Rechts- und Lebenswelt des 14. Jahrhunderts ein.
Einordnung: Die gesicherten Angaben zu Everhardus, seiner Ehepartnerin und seinen Kindern werden im Generationenporträt G02 dargestellt. Die Hörgeschichte verdichtet diesen Stoff erzählerisch.
Zum Porträt der Generation G02 →Für genealogische und historische Einzelangaben bleiben die dokumentierten Forschungsergebnisse und ihre Quellen maßgeblich.